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Die Verantwortung des Architekten
Wenn sich beim Hausbau Baumängel zeigen, ist der Architekt zunächst einmal in der Verantwortung. Denn er gewährleistet, dass das Bauwerk zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht (Einhaltung der DIN-Normen) und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern.
Wird ein Architekt beauftragt, ist dieser außerdem dafür verantwortlich, dass das gesamte Vorhaben den Vorschriften und Auflagen entspricht. Hat er Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Hausbaus, so ist er verpflichtet, bei den zuständigen Behörden eine Bau-Voranfrage zu stellen. Der Architekt haftet für Schäden, die sich aus Fehlern bei der Bauüberwachung oder -ausführung ergeben. Dazu gehören beispielsweise feuchte Keller oder krumme Wände. Auf Kosten des Architekten geht es auch, wenn dem Bauherren finanzielle Nachteile entstehen, weil Grenzwerte für die Gewährung von Fördermitteln überschritten wurden. Das kann teuer werden. Der Auftraggeber sollte daher darauf achten, dass der Architekt eine Berufs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.




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